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Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen (Hinweisgeberschutzgesetz – HinSchG)
Interne Meldestelle
Hinweisgebende Personen leisten durch die Meldung von Rechtsverstößen und Missständen einen wichtigen Beitrag dazu, Fehlverhalten aufzudecken und negative Folgen dieses Fehlverhaltens vorzubeugen und abzustellen. Die Samtgemeinde Horneburg hat daher für hinweisgebende Personen innerhalb der Verwaltung oder für Personen, die mit der Verwaltung in einem beruflichen Zusammenhang stehen, eine interne Meldestelle eingerichtet.
Grundlage ist das am 2. Juli 2023 in Kraft tretende Hinweisgeberschutzgesetz
Wer darf Meldungen abgeben?
- Beschäftigte der Samtgemeinde Horneburg (nach § 3 Abs. 8 HinSchG u. a. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Beamtinnen und Beamte sowie die zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten)
- Bewerberinnen und Bewerber sowie ehemalige Beschäftigte der Samtgemeinde Horneburg
- Personen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit mit der Samtgemeinde Horneburg in Verbindung stehen
- Nicht: Bürgerinnen und Bürger der Samtgmeinde Horneburg, die keine der o. g. Kriterien erfüllen
Welche Inhalte können gemeldet werden?
Der sachliche Anwendungsbereich nach § 2 HinSchG umfasst zahlreiche Rechtsbereiche, dazu zählen insbesondere:
Verstöße gegen EU, Bundes und Landesrecht, z. B.
- Geldwäsche,
- Umweltschutz und Energie,
- öffentliches Auftragswesen oberhalb der EU-Schwellenwerte,
- Öffentliche Gesundheit und Verbraucherschutz,
- Verkehrs- und Gütersicherheit
- nationales Strafrecht (z. B. Korruption und finanzieller Betrug)
- Verstöße gegen bestimmte ordnungsrechtliche Regelungen,
- die bußgeldbewehrt sind und dem Schutz von Leben, Leib oder Gesundheit oder
- dem Schutz der Rechte von Beschäftigten oder ihrer Vertretungsorgane dienen
- Äußerungen von Beamten und Beamtinnen, die einen Verstoß gegen die Pflicht zur Verfassungstreue darstellen
Wie gebe ich eine Meldung ab?
Hinweisgebende Person gibt Ihre Meldung an:
Telefonisch unter der Rufnummer: 0511 120-17000
Per E-Mail unter: meldestelle.kommunen@mi.niedersachsen.de
Postalisch unter der Anschrift:
Niedersäschisches Ministerium für Inneres und Sport
-Interne Meldestelle-
Postfach 2 21
30002 Hannover
Bei Kontaktaufnahme auf dem Postweg sollen an die interne Meldestelle gerichtete Schreiben auf dem Briefumschlag zusätzlich als vertraulich gekennzeichnet werden.
Wie läuft das Verfahren ab?
Die Samtgemeinde hat das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport, im Folgenden Ministerium genannt, mit Aufgaben der internen Meldestelle betraut. Diese Aufgaben umfassen folgende wesentliche Punkte:
- Betrieb der Meldekanäle: Das Ministerium betreibt verschiedene Meldekanäle, über die Sie die Hinweise auf Rechts- und Regelverstöße einreichen können. Die Meldekanäle sind unter dem Punkt "Wie gebe ich eine Meldung ab?" aufgeführt.
- Entgegennahme und Prüfung von Meldungen: Das Ministerium ist verantwortlich für die Entgegennahme Ihrer Meldungen und wird Ihnen eine Eingangsbestätigung zukommen lassen. Zudem prüft das Ministerium, ob die gemeldeten Verstöße in den Anwendungebereich des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) fallen.
- Weiterleitung von Meldungen: Wenn eine Meldung in den sachlichen Anwendungsbereich des HinSchG fällt, wird das Ministerium diese unverzüglich an die Samtgemeinde zur weiteren Bearbeitung weitergeben. Sie werden über den Status Ihrer Meldung informiert.
- Abschluss des Verfahrens: Sollte eine Meldung nicht in den Anwendungsbereich der HinSchG fallen, wird das Ministerium das Verfahren abschließen und sowohl Sie als auch die Samtgemeinde darüber informieren.
Weiteres Vorgehen nach dem Eingang Ihres Hinweises:
Der Eingang Ihres Hinweises wird Ihnen innerhalb von 7 Tagen durch die Meldestelle des Ministeriums bestätigt. Die Prüfung und Bewertung erfolgt innerhalb von 3 Monaten durch die interne Meldestelle. Sie werden anschließend durch die Samtgemeinde über die ergriffenen oder geplanten Folgemaßnahmen informiert, sofern dadurch interne Nachforschungen oder Ermittlungen nicht berührt und die Rechte der Personen, die Gegenstand einer Meldung sind oder die in der Meldung genannt werden, nicht beeinträchtigt werden.
Information zum Umgang mit Ihren Daten:
Ihre Daten werden grundsätzlich vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben. Sollte es aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung oder zur weiteren Aufklärung des von Ihnen gemeldeten Verstoßes notwendig sein, gegenüber Dritten Angaben zu Ihrer Person zu machen, werden wir uns zuvor mit Ihnen in Verbindung setzen.
Angaben zu Ihrer Person als Hinweisgeber sind freiwillig. Die Angabe von Kontaktdaten erleichtert jedoch die Kommunikation zwischen Ihnen und der Meldestelle und beschleunigt das Verfahren zur Aufklärung des Hinweises. Die Interne Meldestelle bearbeitet auch anonym eingehende Hinweise.
Sollten Sie Angaben zu Ihrer Person machen, willigen Sie damit ein, dass wir diese Daten zum Zweck der Aufklärung des Hinweises und zur Kontaktaufnahme verarbeiten und speichern dürfen. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen.
Aufgabe der Samtgemeinde:
Trotz der Übertragung von Aufgaben an das Ministerium bleibt die Samtgemeinde in der Verantwortung, die folgenden Aufgaben zu erfüllen:
Prüfung der Meldungen: Nach der Abgabe der Meldung durch das Ministerium an die samtgemeinde wird diese die Stichhaltigkeit der Meldung prüfen und mit Ihnen Kontakt halten, um gegebenenfalls weitere Informationen zu erfragen.
Ergreifung von Folgemaßnahmen: Die Samtgemeinde ergreift angemessene Maßnahmen, um festgestellte Verstöße abzustellen und wird Ihnen eine Rückmeldung geben.
Abschluss des Verfahrens: Die Samtgemeinde schließt das Verfahren ab, wenn die eingegangene Meldung nicht stichhaltig ist, die internen Ermittlungen der Samtgemeinde oder die weiteren Folgemaßnahmen abgeschlossen sind und teilt der hinweisgebenden Person den Abschluss des Verfahrens mit.
Wichtige Hinweise
Die interne Meldestelle ist kein Anlaufpunkt für allgemeine Beschwerden.
Vermeintliche Verstöße gegen den Datenschutz melden Sie bitte direkt an den Datenschutzbeauftragten, welcher hierfür ausschließlich zuständig ist.
Sollten Sie Hinweise auf Verstöße haben, die vom Schutzbereich des Hinweisgeberschutzgesetzes nicht erfasst sind, wenden Sie sich bitte an die jeweils zuständigen Stellen.
Bei aktuellen Gefahren oder bedrohlichen Situationen wenden Sie sich bitte mangels Eilzuständigkeit zuerst an die bekannten Notfallrufnummern oder die nächste Polizeidienststelle.
Bitte beachten Sie: Wir bitten hinweisgebende Personen ausschließlich Sachverhalte zu melden, die nach bestem Wissen richtig und vollständig sind. Sämtliche Angaben können negative Folgen für Kolleginnen und Kollegen sowie Dritte nach sich ziehen. Eine vorsätzlich unwahre Meldung kann strafrechtliche Konsequenzen haben.
Externe Meldestelle
Statt sich an die interne Meldestelle der Samtgemeinde Horneburg zu wenden, können Sie sich mit jedem Hinweis auch an die Meldestelle des Bundes wenden. Weitere Informationen zu dieser Meldestelle und der Möglichkeit der Online-Meldung finden Sie hier.






