Hinweise zur Beantragung eines Bundespersonalausweises oder Reisepasses
Bei der Beantragung eines Bundespersonalausweises oder Reisepasses ist das persönliche Erscheinen zwingend notwendig, da die Unterschrift bereits bei der Beantragung in den Ausweis bzw. Pass eingescannt wird.
Ab dem 01.11.2007 können Jugendliche unter 16 Jahren mit Zustimmung beider Elternteile einen Bundespersonalausweis beantragen.
Folgende Papiere sind bei der Antragstellung mitzubringen,
- bisherigen Bundespersonalausweis (BPA), Kinderausweis bzw. Reisepass (RP)
- 1 biometrietaugliches Lichtbild (35mm x 45mm) mit hellem Hintergrund (farbig oder schwarz/weiß, nicht älter als 1 Monat)
- Personenstandsurkunden (Stammbuch, Geburts- oder Heiratsurkunde).
Die Herstellungsdauer bei der Bundesdruckerei beträgt momentan 2-3 Wochen für den BPA und 3-4 Wochen für den RP.
Gebühren:
Personalausweis:
22,80 € für Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
28,80 € ab Vollendung des 24. Lebensjahres
In begründeten Fällen besteht die Möglichkeit auf Ausstellung eines vorläufigen BPA, Gültigkeitsdauer 3 Monate. Die Gebühr von 10 € ist bei der Antragsstellung zu entrichten.
Reisepass:
37,50 € für Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
59,00 € ab Vollendung des 24. Lebensjahres
Expresspass
69,50 € für Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, innerhalb von 3 Werktagen lieferbar
91,00 € ab Vollendung des 24. Lebensjahres, innerhalb von 3 Werktagen lieferbar
In begründeten Fällen besteht auch hier die Möglichkeit auf Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses. Gültigkeitsdauer 1 Jahr. Die Gebühr in Höhe von 26,00 € ist bei Antragsstellung zu entrichten.
Zusätzlich zu beachten ist, dass bei Jugendlichen unter 18 Jahren beide Erziehungsberechtigten auf dem Antrag unterschreiben müssen.
Gültigkeit:
Vom 16. bis zum 24. Lebensjahr jeweils 6 Jahre
Ab dem 24. Lebensjahr 10 Jahre
Seit dem 01.11.2007 muss für den Reisepass ein Fingerabdruck abgegeben werden. Die Abgabe des Fingerabdrucks entfällt bei Kindern unter 6 Jahren. Zusätzlich können ab 01.11.2010 Fingerabdrücke für den BPA abgegeben werden.