Was ist bei der Geburt eines Kindes zu tun?

Zuständig für die Beurkundung einer Geburt ist der Standesbeamte, in dessen Bezirk das Kind geboren wird. Im Standesamt Horneburg wird also fast ausschließlich nur eine Hausgeburt beurkundet.

Erblickt das Kind in einem Krankenhaus das Licht der Welt, wird die Geburt bei dem entsprechendem Standesamt beurkundet, in dem das Krankenhaus liegt.

Die Geburt selbst ist innerhalb einer Woche dem zuständigen Standesbeamten anzuzeigen.

Weitere Einzelheiten können beim Standesamt erfragt werden.