Abmeldung

Da zum 01.07.2004 die Abmeldepflicht im Bundesgebiet entfallen ist, können sie sich bei der Meldebehörde ihrer Zuzugsgemeinde sofort anmelden. Aufgrund einer Mitteilung von dort, wird von uns ihr Wohnsitz in der Samtgemeinde Horneburg abgemeldet.

Wichtig: Bundespersonalausweis oder Reisepass zur Identifizierung vorlegen!