Gleichstellungsbeauftragte

Gleichstellungsbeauftragte der
Samtgemeinde Horneburg
Gisela Punke
Lange Str. 38
21640 Horneburg
Tel. (0 41 63) 86 84 92 im Mehrgenerationenhaus
Fax (0 41 63) 80 79 46
E-Mail punke
horneburg.de
Das kann ich für Sie tun
Ich unterstütze Sie und biete Hilfe an bei Fragen, Problemen oder Themen zu
- Scheidung
- Gewalt
- Sexueller Belästigung am Arbeitsplatz
- Alleinerziehend
- Recht auf Teilzeit
- Beratung und Hilfe in Einzelfällen
- Vermittlung an Beratungsstellen
- Kontakt zu Gruppen und Institutionen
- Unterstützung bei politischer und ehrenamtlicher Arbeit
- u.a.
Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten für die Öffentlichkeit
Zu den Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten gehören u.a.:
- Maßnahmen zur Bewußtseinsförderung
- Vernetzung regional und überregional
- Arbeitsmarkt und Beschäftigungsförderung
- Gewalt gegen Frauen und Mädchen
- Mädchen in der Jugendarbeit
- Beratung und Hilfe in Einzelfällen
- Zusammenarbeit mit Institutionen und Gruppen vor Ort
- Gremienarbeit
Aufgaben innerhalb der Verwaltung
Die Gleichstellungsbeauftragte vertritt die Belange der Beschäftigten, insbesondere der Frauen, unbeschadet der Rechte der Personalvertretung.
Sie berät Kolleginnen bei Bewerbungen, Stellenausschreibungen, Weiterbildung, Freizeitregelungen, sexueller Belästigung am Arbeitsplatz u.a.
Die Gleichstellungsbeauftragte hat weit reichende Beteiligungsrechte.
Dies sind im Einzelnen:
- Anregungsrecht bzgl. der Arbeitsbedingungen, der personellen, wirtschaftlichen und sozialen Angelegenheiten des öffentlichen Dienstes, der Gemeinde und der Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft mit der Zielsetzung, die Geschlechtergerechtigkeit zu verwirklichen Teilnahme- und Anhörungsrecht
- Informations- und Akteneinsicht (Personalakten nur mit Genehmigung)
- Beteiligungsrecht in allen personellen Angelegenheiten
- Öffentlichkeitsarbeit
- Beteiligung an der Erstellung des Stufenplanes
- Stellungnahmen zum Bericht weiblicher Beschäftigter
Gesetze
Gleichstellungsbeauftragte arbeiten auf folgender gesetzlicher Grundlage:
Art. 1 des Grundgesetzes
Die Würde des Menschen ist unantastbar
Art.3 Abs.1, des Grundgesetzes
Männer und Frauen sind gleichberechtigt
Niedersächsische Verfassung
Art.3 Abs.2 Satz 3
Die Achtung der Grundrechte, insbesondere die Verwirklichung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern ist eine ständige Aufgabe des Landes
der Gemeinden und der Landkreise.
§ 5a der niedersächsischen Gemeindeordnung (NGG)
§ 5a, Absatz 4
Die Tätigkeit der Gleichstellungsbeauftragten hat das Ziel, zur Verwirklichung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern beizutragen.
Die Gleichstellungsbeauftragte wirkt ........an allen Vorhaben, Entscheidungen, Programmen und Maßnahmen mit, die Auswirkungen auf die
Gleichberechtigung der Frau und ihrer gleichwertigen Stellung in der Gesellschaft haben. Im Rahmen der in Satz 1 genannten Zielsetzung kann
sie Vorhaben und Maßnahmen anregen, die
- die Arbeitsbedingungen innerhalb der Vewaltung,
- personelle, wirtschaftliche und soziale Angelegenheiten des öffentlichen Dienstes der Gemeinde oder
- Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft betreffen.
„Es ist ein grundlegender Irrtum, bei der Gleichberechtigung von Gleichheit auszugehen. Die Gleichberechtigung baut auf der Gleichwertigkeit auf, die Andersartigkeit anerkennt.“
Dr. Elisabeth Selber, 1896 - 1986,deutsche PolitikerinFrauenserver
www.FrauenOnlineNiedersachsen.de
Das Netzwerk der Gleichstellungsbeauftragten
www.Frauenbeauftragte.de
Wußten Sie schon....... hier klicken
Mädchen im Landkreis Stade
www.maedchen-landkreis-stade.de
Frauenbildungszentrum Denkträume
www.denktraeume.de
Koordinationsstelle Frauenstudien/ Frauenforschung
www.frauenforschung-hamburg.de
FrauenGesundheitsZentrum Bremen
www.fgz-bremen.de
Terre-des-Femmes
www.terre-des-femmes.de
Zeitung:EMMA
www.emmaverlag.de
Zeitung: zweiwochendienst
www.zwd-frauenpolitik.de
Ev. Frauenwerk
www.kirchliche-dienste.de
Ev. Männerwerk
www.maenner-online.de
Mannigfaltig
www.mannigfaltig.de
Internationales Frauenfrühstück
internationales-frauenfruehstueck.de
Wildrosenrot
www.wildrosenrot.de
Lohnspiegel
www.lohnspiegel.de
Wenn Sie von häuslicher Gewalt betroffen sind:
Gewaltberatung
www.gewaltberatung.org/html/start.htm
Netzwerk gegen häusliche Gewalt
www.netzwerk-haeusliche-gewalt.de
AVA - Anti Violence Awareness
www.gewaltschutz.info