City-Mobil
Durch die großzügige Beteiligung vieler Firmen aus unseren Mitgliedsgemeinden war es der Samtgemeinde Horneburg möglich, das erste City-Mobil im Jahr 2001 anzuschaffen, und es konnte im Juni 2006 gegen ein Neues ausgetauscht werden.
Seit dieser Zeit steht es allen Vereinen und Verbänden, den Mitgliedsgemeinden und kirchlichen Organisationen der Samtgemeinde Horneburg gegen eine Gebühr, die in den Nutzungshinweisen hinterlegt ist, zur Verfügung.
Natürlich gibt es auch ein paar Spielregeln, die zu beachten sind, wenn man sich das Fahrzeug ausleiht. Näheres finden Sie in den Nutzungshinweisen.
Weitere Informationen erhalten Sie im Bürgerbüro.
Nutzungsanweisung für das City-Mobil
Der Kleinbus steht für kommunale Zwecke und Einrichtungen sowie der Samtgemeinde Horneburg zur Verfügung. Die Samtgemeinde stellt das Fahrzeug auch den Mitgliedsgemeinden, gemeinnützigen Vereinen und Verbänden und kirchlichen Organisationen für besondere Fahrten zur Verfügung. Nicht gestattet sind die Weitergabe des Fahrzeuges sowie sonstige zweckentfremdende Nutzungen.
Die Papiere (Kfz-Schein und Fahrtenbuch) und der Schlüssel liegen im Bürgerbüro. Dort wird ein Kalender geführt, in den die Reservierungen eingetragen werden. Sofern das Fahrzeug am Wochenende genutzt werden soll, ist es bis Freitag, 12.00 Uhr, abzuholen. Für die Bereitstellung des Fahrzeuges ist eine pauschale Entschädigung von 30 Euro je Nutzungstag spätestens bei Abholung des Fahrzeuges zu zahlen. Für Fahrten von Jugendmannschaften /Jugendfahrten reduziert sich der Betrag je Nutzungstag auf 15 Euro
Das Fahrzeug darf nur von Personen gefahren werden, die seit mind. drei Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sind. Das Fahrzeug darf nicht unter Einfluss von Alkohol, Rauschgift oder Medikamenten, welche die Fahrtüchtigkeit oder Reaktionsfähigkeit beeinträchtigen, gefahren werden. Die / Der Nutzer/in muss nach den gesetzlichen Vorschriften als fahrtüchtig gelten. Einschließlich Fahrer/in dürfen nicht mehr als 8 Personen befördert werden.
Vor Antritt der Fahrt hat sich die / der Nutzer/in von der Mängelfreiheit und Verkehrssicherheit des Fahrzeuges zu überzeugen. Schäden und Mängel sind unverzüglich dem Bürgerbüro (Tel.: 04163 8079-0) mitzuteilen.
Sofern Kinder mit dem City-Mobil befördert werden, ist durch den Befördernden sicherzustellen, dass die entsprechenden Kindersitze nach den einschlägigen Vorschriften der Straßenverkehrsordnung vorhanden sind.
Das City-Mobil ist nach jeder Fahrt zu verschließen. Die Schlüssel sind im Rathaus abzugeben. Sollte das Rathaus nicht mehr besetzt sein, so sind die Schlüssel und das Fahrzeug am nächsten Werktag, 8.30 Uhr, von der / dem verantwortlichen Nutzer/in persönlich im Rathaus abzugeben. Gleiches gilt für Fahrten am Wochenende. Ein Einwerfen der Schlüssel in den Hausbriefkasten der Samtgemeinde Horneburg ist nicht gestattet.
Das Fahrtenbuch ist nach jeder Fahrt auszufüllen. Besonders zu beachten sind:
- Zweck der Fahrt eintragen
- Name der Fahrerin / des Fahrers und z.B. des Vereins oder Verbandes eintragen und Unterschrift
- Tanken eintragen.
Nach Fahrtende ist das City-Mobil von der / dem „Entleiherin / Entleiher“ auf ihre / seine Kosten wieder voll zu tanken.
Reifendruck und Öl sind beim Tanken zu kontrollieren.
Nach Fahrtende ist das City-Mobil zu säubern. Es werden Kontrollen bzw. stichprobenartige Abnahmen durchgeführt.
Im Fahrzeug besteht Rauchverbot.
Haftung:
Jede Haftung der Samtgemeinde aus einer nicht erfüllten Reservierung ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Weitergehende Ansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen.
Die / Der Nutzer/in wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass er während der Nutzungsdauer für jeden von ihr / ihm zu vertretenden Schaden am Fahrzeug oder den von ihr / ihm zu vertretenden Verlust des Fahrzeuges einschließlich Fahrzeugteilen bzw. Zubehör, wobei der Fahrzeugschaden sich entweder nach den Reparaturkosten zzgl. eventueller Wertminderung oder maximal nach dem Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert berechnet. Des Weiteren haftet die / der Nutzer/in für Folgekosten, die im adäquaten Kausalzusammenhang stehen, wie Abschleppkosten, Sachverständigengebühren sowie anteilige Verwaltungskosten, soweit angefallen.
Mehrere Nutzer/innen haften als Gesamtschuldner. Dies gilt auch für die schuldhafte Verletzung der Rückgabepflicht des Fahrzeuges durch eine/n Nutze/in. Ist ein/e Nutzer/in als Vertreter/in ohne Vollmacht für weitere Nutzer/innen aufgetreten, so haftet sie / er gemäß § 179 BGB selbst. Bei jedem Schadensfall ist sofort die Polizei hinzuzuziehen und darauf zu bestehen, dass der Schadensfall, mögliche Verletzungen von Beteiligten sowie entstandene Sachschäden polizeilich aufgenommen werden.
Die / Der Nutzer/in ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass alle zur Schadensminderung und Beweissicherung erforderlichen Maßnahmen getroffen werden. Neben der / dem Fahrer/in, dem Verein / Verband, der kirchliche Organisation haftet in vollem Umfang diejenige / derjenige Person, die / der die Reservierung veranlasst hat.Soweit die Nutzungbedingungen nicht eingehalten werden, behält sich die Samtgemeinde Horneburg vor, rechtliche Schritte einzuleiten. Die / der betroffene Nutzer/in und der Verein / Verband / kirchliche Organisation kann zukünftig von der Nutzung ausgeschlossen werden.
- Seit dem 28.03. 2008 ist das City-Mobil mit einem Autoradio / CD-Player ausgerüstet. Die Bedienungsanleitung befindet sich im Wagen. Das Bedienteil ist abnehmbar und muss vom Fahrzeugführer/in beim Verlassen des Wagens mitgenommen werden.